Hartmut, (zwei Kinder, 5 und 3 J.) hat diese während der Ehezeit jeden Abend zu Bett gebracht, Elternzeit genommen und sich intensiv um sie gekümmert. Nun lebt er getrennt, seine Frau schränkt den väterlichen Umgang ein, zieht bald 70 km entfernt in eine eigene Wohnung. Maik`s Frau wollte die Trennung, die kleine Lea (2 J.) wird sich arrangieren müssen. Er hatte sich bewusst für ein Kind entschieden, Geburtsvorbereitungskurse besucht, war mit im Kreißsaal und hat seine Frau unterstützt wo er konnte. Er will den Kontakt zu seinem Kind aufrechterhalten. Nun konnte er sie 12 Wochen nicht sehen. Seine Frau spricht von Entfremdung des Kindes, möchte den Kontakt ganz abbrechen. Alltag für geschiedene Väter?
Kinder haben ein Recht auf Umgang mit Vater und Mutter. Eltern haben die Pflicht im Interesse der Kinder diesen Umgang Realität werden zu lassen. Institutionelle Berater müssen ihnen dabei helfen – im Interesse der Kinderrechte!